Steuerberatung

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Vorsicht bei Erlöschen der Limited

Es wird immer wieder für die englische Limited geworben. Aber vorsicht. Nichts ist so einfach, wie es sich anhört, wie das folgende Beispiel beweist. Ein Finanzbeamter hatte herausgefunden, dass die Limited des Bauunternehmers in England knapp 15 Monate nach ihrer Gründung bereits wieder gelöscht worden war. Der steuertricksende Bauunternehmer hatte einfach vergessen, sich regelmäßig beim britischen Companies House zu melden. Das gehört aber wie die Abgabe der Steuererklärung und die Offenlegung der Buchführung zu den Pflichten eines Limited-Chefs. Die Folge, die sich daraus ergab war, dass ihm die gesamte Vorsteuer für das vergangene Jahr aberkannt wurde. Außerdem musste er die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt zurückzahlen.