Einer Meldung der Financial Times Deutschland vom 19.02.2008 ist zu entnehmen, dass Kreditinstitute im Falle des Ablebens ihrer Kunden bereits seit 1919 vorhandene Guthaben, Spareinlagen, depotbestände, aufgelaufene Zinsen und ausgezahlte Versicherungspolicen an dessen Finanzamt melden. Damit die Nachkommen nicht noch schnell die Konten räumen, gilt hierbei der Stand des Vortodestages. Das vorhandene Schließfach mit möglichen Hinweisen auf verschwiegenen Auslandsbesitz wird auch offenkundig gemacht. Damit werden im Todesfall alle in- und ausländischen Bankverbindungen transparent. Da die Nachlassgerichte jeden Erbfall melden und automatisch die Testamente vorlegen. Sie sollten auf die Fragen des Finanzamtes vorbereitet sein, woher die erforderlichen Mittel stammen.