FAQ

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2. Ist die Steuerberatergebührenverordnung neu?

Nicht wirklich. 1993 wurden sowohl die Rechtsanwaltsgebührenverordnung als auch die Steuerberatergebührenverordnung neu kalkuliert. Während die Rechtsanwälte Glück hatten, dass diese Gesetzesänderung bereits 1993 in Kraft trat, verschob sich dies für die Steuerberater auf das Jahr 1998 (inflationsbedingt wurden die Honorare für Rechtsanwälte nach oben angepasst).

Durch die Euro-Umstellung 2002 wurden sowohl die Zehntelsätze als auch die Gegenstandswerte geglättet. Diese Glättung erfolgte jeweils zu Lasten der Steuerberater. Nach Berechnung der DATEV haben die Steuerberater alleine hierdurch im Jahr 2002 5 % Honorare gegenüber 2001 verloren.

Die letzte Änderung im Jahr 2007 betraf lediglich die Erfassung neuer Anlagen, jedoch wurden die Honorare nicht heraufgesetzt. Sie müssen wissen: Die Honorare steigen nur etwa ein Drittel so schnell wie die Gegenstandswerte. Das können Sie anhand der Tabellen schnell überprüfen, wenn Sie die Gegenstandswerte mal in Sprüngen von 10.000 – 100.000 – 1.000.000 Euro klettern lassen und die volle Gebühr daneben legen.