Makler- und Bauträgerverordnung

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Die Steuerkanzlei übernimmt neben anderen Prüfbereichen auch die Prüfung der Einhaltung der Makler- und Bauträgerverordnung nach IDW-Standards (siehe Punkt "IDW-Standards").

Die MaBV regelt zum Schutz des Erwerbers beim Bauträgervertrag die Frage, in welcher Weise der Bauträger die vom Erwerber entgegengenommenen Gelder absichern muss. So ist dort geregelt, dass der Bauträger die empfangenen Gelder nur für das jeweilige Projekt verwenden darf. Außerdem muss er private Gelder und Zahlungen von Kunden auseinander halten (getrennte Vermögensverwaltung). Schließlich hat der Bauträger dem Erwerber eine Bürgschaft zu stellen, welche die Leistungserfüllung durch den Bauträger absichert. Auch regelt sie z.B. die bauabschnittsweise Bezahlung und andere Vertragsinhalte.

So bietet Ihre Steuerkanzlei nicht nur Bauträgern und Maklern eine hervorragende Unterstützung bei den jährlichen Pflichten der Berichtsabgabe gegenüber den Landratsämtern. Auch Mandanten, die - privat oder geschäftlich - im Immobilienbereich tätig sind, können von dem Erfahrungsschatz der Steuerkanzlei in diesem Prüfwesen profitieren. Sprechen Sie uns an!