Steuerberatung

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Bundesfinanzhof bejaht Spekulationssteuer

Das Vollzugsdefizit bei Spekulationsgeschäften, welches vom Bundesverfassungsgericht in den Jahren 1997 und 1998 bemängelt wurde, besteht seit 1999 nicht mehr. Nach dem am 16.01.2008 vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichten Beschluss reicht der im April 2005 eingeführte Kontenabruf aus, um Börsengewinne auch für die Vergangenheit besser erfassen zu können (Az.: IX B 219/07). Anleger müssen aber aufgrund der aktuellen Beschlüsse nicht unbedingt aktiv werden. Denn ihre Einkommensteuerbescheide werden in Hinsicht auf Börsengewinne nur vorläufig festgesetzt, dies gilt auch noch für 2007. Eine endgültige Klärung kann erst das Bundesverfassungsgericht bringen.

Quelle: Financial Times Deutschland, Autor: Robert Kracht, Seite 21, vom 17.01.2008