Steuerberatung

Ferienwohnungen

Fiskus mietet sich als Dauergast ein

Auf Seite 27 wies die Financial Times Deutschland am 28. September 2007 darauf hin, dass die Finanzverwaltung verstärkt unangemeldet Prüfungen durchführt. Es bleibe dabei, dass bei privaten Hausbesitzern keine Betriebsprüfungen durchgeführt werden. Aber über die gesetzlich geregelte "Umsatzsteuernachschau" habe das Finanzamt ein jederzeitiges Prüfungsrecht. In der Regel werden dann unvollständige Aufzeichnungen vorgelegt.

Die Lücken werden durch Zuschätzungen gefüllt. Die Steuern auf Einkommen, Gewerbeertrag und den Umsatz steigen. Mangels ordnungsgemäßer Eingangsrechnungen wird gegenläufig aber keine Vorsteuer gewährt.

 

Beratungsempfehlung: Lassen Sie sich rechtzeitig über den Umfang ihrer in der Regel gewerblichen Vermietung Ihrer Ferienwohnung beraten. Und auch professionell bei der korrekten Aufbereitung der Nachweise.