Steuerberatung

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Steuerhinterzieher mit Steuerschulden in Höhe von mehr als 1 Mio.

Steuerhinterzieher mit Steuerschulden in Höhe von mehr als 1 Mio. EUR sollen nunmehr vermehrt direkt ins Gefängnis gehen und von Bewährungsstrafen soll Abstand genommen werden.

Insbesondere verständigt sich der Bundesgerichtshof dahingehend, dass „Milderungen“ bei Hinterziehungsbeträgen von über 1. Millionen Euro keine Praxisrelevanz mehr erfahren sollen. (BGH-Urteil vom 7. Februar 2012, Aktenzeichen 1 StR 525/11)

Hellhörig werden lässt der Hinweis des Vorsitzenden Richters, ob es ein Milderungsgrund sei, wenn man sich über die Frage beraten lässt: „Wie hinterziehe ich Steuern möglichst gut?"

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich von dem fraglichen Kollegen des vom BGH entschiedenen Falles, abgrenzen. Hier denke ich wie die Mehrzahl meiner Kollegen, dass eine solche Beratung weder angeboten werden soll  noch erfolgen darf.