Mediation

Mediations-Gesetz „im Anflug“

Der Gesetzgeber möchte die Streitbeilegung durch Mediation fördern.

Der Gesetzgeber möchte die Streitbeilegung durch Mediation fördern.

Dabei wird die Ausbildung der Mediatoren nur umschrieben. Der „staatlich geprüfte Mediator“ so oder so ähnlich ist nicht angedacht.

Die Bundesrechtsanwaltskammer verlangt von ihren Kammermitgliedern eine zumindest 100-stündige Fortbildung als Voraussetzung, die Zusatzbezeichnung „Mediator” zu führen.

Da also keine standardisierte Qualifikation gefordert wird, müssen Sie als Mediations-Interessent/-in sich selbst ein Bild von der für Ihren Mediations-Fall geeigneten Persönlichkeit des Mediators machen.

Mein Profil: Im Jahr 2005/2006 habe ich ein Ausbildungsprogramm des TÜV Rheinland/Sachsen, bestehend aus 270 Unterrichtsstunden nebst Abschlussprüfung, durchlaufen und dafür ein TÜV-Zertifikat erlangt. Seither bin ich insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsmediation und Familienmediation tätig. Gegenüber den „Neuen“ habe ich also mehr als fünf Jahre Vorsprung!