FAQ

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6. Bearbeitungszeiten

Im Laufe der Jahre hat sich herausgestellt, dass eine Steuerkanzlei wie eine Eisdiele arbeitet: Hochsaison ist der Winter, denn am 31. Dezember eines jeden Jahres werden nach der derzeitigen Handhabung die Steuererklärungen des Vorjahres fällig und es gilt: „Abends wird der Faule fleißig”! Ich versuche jederzeit der Erwartungshaltung vorzubeugen, dass 75 % aller Mandanten am 22. Dezember sofort ihre Steuererklärung wieder mitnehmen können und, dass diese optimal bearbeitet ist. Das geht in aller Regel wirklich nicht! Steuererklärungen sind Such-Finde-Prozesse in denen die von Ihnen vorgelegten Informationen aufbereitet werden, Fragen abgeklärt werden und nach Beantwortung der Fragen einem dem Finanzamt präsentierbare Steuererklärung entwickelt wird. Deshalb der generelle Rat: Geben Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig ab! Hierdurch werden vermeidbare Bearbeitungsfehler durch die volle Wirksamkeit der internen Kontrolle erfahrungsgemäß höchst unwahrscheinlich. Außerdem können Sie sich frühzeitig auf mögliche Steuernachzahlungen einstellen. Eventuell gibt es ja auch eine Steuererstattung: Und was hält Sie dann davon ab, Ihre Steuererklärung auch schon zu Ostern abzugeben?