Steuerberatung: Standard

Unternehmen

Unternehmer sind grundsätzlich rechnungslegungspflichtig. Das kann zum einen lästig und zeitraubend sein und zum anderen auch teuer.

Freiberufler

Freiberufler sind mir persönlich ans Herz gewachsen! Schließlich sind meine Frau (Ärztin) und ich seit 1996 Angehörige dieser Berufsgruppe.

Steuererklärung

Sehr viele Bundesbürger sind per Gesetz zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet.

Das ist zunächst einmal lästig: Was will das Finanzamt überhaupt? Es gibt eine Fülle von Steuererklärungsformularen. Welche müssen, welche sollten und wie ausgefüllt werden?

In einem weiteren Bearbeitungsschritt klärt sich, welche Daten in die Erklärung einfließen sollen, denn oft herrscht Unsicherheit über den Umfang der Einnahmen und der Ausgaben.

Insbesondere Steuersparmöglichkeiten werden oft nicht in vollem Umfang genutzt und so beispielsweise Erstattungen verschenkt.

Zwar ist das bearbeiten von Steuererklärungen für alle Steuerkanzleien ein Grundgeschäft, jedoch werden Sie die Unterschiede in der Genauigkeit der Bearbeitung bei doch vergleichsweise kurzer Bearbeitungszeit merken. So können Sie baldmöglichst Ihren Erstattungsantrag  stellen oder sich rechtzeitig auf eine Nachzahlung vorbereiten.

Über die in der Steuerkanzlei Müller-Greven verwendete Software stehen - soweit erkennbar- alle in der Bundesrepublik verwendeten amtlichen Steuervordrucke zur Verfügung. 

Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Ihre Mitarbeiter sind Ihr Kapital und die Führung eines motivierten Teams Ihre Stärke.

Nutzen Sie die Stärken Ihrer Steuerkanzlei: Sachgerechte Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuervoranmeldung für das Finanzamt. Widmen Sie sich Ihrem eigentlichen Geschäftsbetrieb und überlassen Sie uns sämtliche Abwicklung mit Ämtern und Institutionen. Meine Kanzlei führt Ihre Lohnkonten, kümmert sich um Ihre Abrechnung der Brutto- und Nettobezüge, Beitragsnachweise für die Krankenkassen und Überweisungsträger für Zahlungen an Arbeitnehmer, Krankenkassen, Finanzamt und sonstige Einrichtungen. Belegprüfungen und Nachforderungen von fehlenden Unterlagen werden ihnen ebenso wie die Datenübertragungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger abgenommen.

Zusatzleistungen:

  • Einrichtung und Änderung von Stammdaten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • An-, Ab- bzw. Ummeldung der Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern
  • Anträge auf Erstattung von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, diverse sonstige Bescheinigungen z.B. Antrag auf Mutterschaftsgeld, Entgeltbescheinigung, usw.
  • Auskunftserteilung an Behörden, z.B. Rücksprache mit den Krankenkassen
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Vorbereitung von Einsprüchen gegen Verwaltungsentscheidungen, z.B. Prüfbescheide der BfA
  • Beratung der Mandanten zu Ihren Pflichten zur Einbehaltung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Beratung zu den Richtlinien für geringfügig Beschäftigte
  • 10-Jahressicherung der Daten des Wirtschaftsjahres bei DATEV; alternativ: Erstellung einer Jahres- CD und Archivierung im Mandantenbetrieb

Damit das für Sie reibungsfrei klappt, sind hier stets mehrere Mitarbeiterinnen auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung betraut und vertraut. Sie werden zu den unterschiedlichsten Schulungen entsandt und mit stets aktueller Literatur versorgt. Auch die Hardware ist für Sie umfassend abgesichert.

Jahresabschluss

Jahresabschluss

Das vergangene Geschäftsjahr ist mehr oder weniger lange aus Ihrem Sinn und dennoch fordern Kapitalgeber und Institutionen per anno den Jahresabschluss Ihres Unternehmens. Gemäß den Anforderungen nach § 18 Kreditwesengesetz erstellt die Steuerkanzlei Müller-Greven zügig, nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, Ihren Jahresabschluss. Wenn Sie möchten: Der Abschluss kann auch nach IFRS erstellt werden. Die sachgerechte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens zum Bilanzstichtag besteht Jahresabschlussanalysen und gesetzliche Prüfungen.

"Man muss die Zukunft im Sinn und Die Vergangenheit in den Akten haben."

                                                                                                      (Talleyrand)

Betriebsbuchhaltung

Betriebsbuchhaltung

Die Betriebsbuchhaltung wird auch als "internes Rechnungswesen" bezeichnet. Sie dient allein Ihren Zwecken und ist frei gestaltbar. Somit stellen Betriebsbuchhaltungen - neben der Finanzbuchhaltung - den so genannten zweiten Buchungskreis dar.

Insbesondere ist hier stets der zu betreibende Aufwand der Datenbeschaffung und Datenauswertung mit dem Erkenntnisnutzen abzuwägen.

Sinn der Betriebsbuchhaltung ist es, entsprechend dem betrieblichen Leistungsprozess Erträge und Kostenarten möglichst genau auf Kostenstellen und Kostenträgern zu verrechnen. Hieraus lassen sich dann folgende Fragen betriebswirtschaftlich begründen: Wo soll investiert werden und welche Bereiche müssen umstrukturiert werden?

Je tiefer die Gliederung des Unternehmens nach Produktvielfalt, Abteilungen und Standorten ist, desto überlebenswichtiger wird eine kluge Betriebsbuchhaltung. Kleinere Unternehmungen können in vielen Fällen die erforderlichen Daten ohne weiteres aus der Finanzbuchhaltung zusammenstellen und sachgerecht auswerten.

Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist das Herzstück Ihres Rechnungswesens. Diese wird auch als "externes Rechnungswesen" bezeichnet, weil hiermit die Rechenschaftslegung gegenüber Dritten wie Ihrem Finanzamt oder Ihrer Bank erfolgt. Aufbau und Inhalt der Finanzbuchhaltung haben aufgrund ihrer Auswirkungen den so genannten "Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung" und einer Reihe gesetzlicher Anforderungen zu genügen. Als wichtigste Fundstellen der Rechtsgrundlagen wären das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO) und das Einkommensteuergesetz (EStG) zu benennen.

Zunächst werden in der Finanzbuchhaltung alle Zahlungsvorgänge mit Belegen und Rechnungen auf Konten erfasst. Daraus leitet sich monatlich die kurzfristige Erfolgsrechnung, kurz KER (andere Benennung: betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA) durch eine sachlogische Zusammenfassung der Konten ab.

Weitere Informationen sind der Summen- und Saldenliste, der Umsatzsteuervoranmeldung, dem Buchungsjournal und der Offenen-Posten-Liste zu entnehmen, die ebenfalls sämtliche Auswertungen der Finanzbuchhaltung sind. Die Umsatzsteuervoranmeldung bestimmt Ihre monatliche Zahllast, gelegentlich Ihren Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.

Die Offene-Posten-Liste ist eine wertvolle Grundlage für Ihr Mahnwesen. Geordnet nach Kunden liegt hier deren Zahlungsverhalten offen.

Aus der Finanzbuchhaltung wird zum Jahresende zudem die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Einnahmen-Überschussrechnung abgeleitet.

Darüber hinaus ist die Finanzbuchhaltung Basis für betriebswirtschaftliche Auswertungen. Liquiditäts-, Rentabilitäts-, Zeitreihen- und Plausibilitätsanalysen können ohne genaue Datenbasis nicht funktionieren.

Deshalb wird in dieser Kanzlei ein großes Augenmerk auf die sorgfältige und korrekte Erfassung des Buchungsstoffes gelegt.